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  • STEAG entlastet Fernwärme-Kunden

    Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer wird vollständig weitergegeben

    Essen. Kundinnen und Kunden der STEAG Fernwärme GmbH, der STEAG Fernwärme Essen GmbH & Co. KG sowie der Fernwärmeversorgung Gelsenkirchen GmbH profitieren in vollem Umfang von der jüngst vom Deutschen Bundestag beschlossenen Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent. Die Steuersenkung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Stärkung der Konjunktur gegen die Folgen der Corona-Krise und gilt bis zum 31. Dezember 2020.

    In dieser Zeit reduzieren sich für die Kunden der Essener und Gelsenkirchener Energieunternehmen automatisch alle Rechnungen um den entsprechenden Reduzierungssatz von drei Prozent.

    „Auch wenn eine zweifache Umstellung des Mehrwertsteuersatzes binnen eines halben Jahres für uns als Unternehmen mit erheblichem administrativen Aufwand verbunden ist, stand es für uns immer fest, dass wir die Steuersenkung in voller Höhe an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben“, sagt Michael Straus, Sprecher der Geschäftsführung der STEAG Fernwärme.

    Anpassung erfolgt automatisch
    Für die Kundinnen und Kunden besteht kein Handlungsbedarf. „Die Umstellung der Mehrwertsteuersätze im Rahmen der jeweiligen Verbrauchsabrechnung erfolgt automatisch. Niemand muss aktiv werden, um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen“, erläutert Michael Straus.