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  • STEAG zeigt Stadt Gladbeck möglichen Baubeginn des Windrads an

    Arbeiten auf der Mottbruchhalde könnten in etwa vier Wochen beginnen

    Gladbeck/Essen. Die zum Essener STEAG-Konzern gehörende Gladbeck Wind GmbH zeigt der Gladbecker Stadtverwaltung als Projekt- und künftige Betreibergesellschaft der Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde heute den Beginn der Arbeiten zur Errichtung der geplanten Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde für in rund vier Wochen an. Damit halten sich die Projektträger formal die Option offen, tatsächlich in etwa einem Monat mit den Bauarbeiten zu beginnen.

    Nach den jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 8 L 547/19, 8 L 838/19 u. 8 L 552/19; alle v. 29. September 2020) zugunsten von STEAG und Projektgesellschaft Gladbeck Wind GmbH, hat das Unternehmen das Urteil eingehend geprüft und beraten. Dabei ist STEAG nun zu der Einschätzung gelangt, dass mit den Gerichtsentscheiden alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, um das lange diskutierte Projekt zeitnah anzugehen. „Aus unserer Sicht schaffen die Eilentscheide hinreichend Klarheit, die Umsetzung des Projekts vorzubereiten“, sagt Dr. Markus Laukamp, Geschäftsführer der STEAG New Energies GmbH, bei der innerhalb des STEAG-Konzerns die Projektverantwortung liegt.

    Baubeginnsanzeige ist kein Baubeschluss
    Voraussetzung dafür ist zunächst die Anzeige eines Baubeginns gegenüber der Stadtverwaltung mit einem zeitlichen Vorlauf von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Bau der Anlage beginnen, muss es jedoch nicht. „Es ist uns mit der nun erfolgten Baubeginnsanzeige wichtig, uns rein zeitlich und organisatorisch Optionen offenzuhalten, bis unternehmensintern die letzten Entscheidungen formal getroffen sind“, erläutert Markus Laukamp.

    Der tatsächliche Ablauf der Bauarbeiten ist von einer Reihe Faktoren, wie etwa Witterung oder auch der Verfügbarkeit von Spezialgerät zur Fundamentlegung abhängig. „Um hier im weiteren Fortgang nicht unnötig in Zeitnot zu geraten, ist deshalb nun die Baubeginnsanzeige erfolgt“, so Markus Laukamp.

    STEAG legt Wert auf Transparenz
    Weil STEAG sich dabei der Tatsache wohl bewusst ist, dass das Projekt vor Ort in Gladbeck in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde, ist es dem Unternehmen wichtig, nicht nur Verwaltung und Politik, sondern auch die breite Öffentlichkeit zeitnah und transparent zu informieren.

    „Das Windrad kann nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende vor Ort leisten und helfen, klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Über in Zukunft anfallende Gewerbesteuereinnahmen profitierte auch die Stadtkasse“, betont Markus Laukamp. Man hoffe daher, dass die Akzeptanz der Anlage bei der Gladbecker Bevölkerung Schritt für Schritt wachse. Deshalb werde STEAG im weiteren Verlauf des Projekts auch kontinuierlich über den Fortgang der Arbeiten berichten.

    Terminfaktor Urteilsspruch
    Der Zeitpunkt der jetzigen Baubeginnsanzeige steht in direktem Zusammenhang mit den Urteilssprüchen in Münster. „In unserer Entscheidung, wann mit den Arbeiten begonnen wird, waren wir abhängig davon, wann die Urteilssprüche der Verwaltungsrichter fallen würden“, so Markus Laukamp. Den Baubeginn zum jetzigen Zeitpunkt anzuzeigen, sei insofern nicht bewusst von der Projektgesellschaft Gladbeck Wind ausgewählt worden, sondern resultiere aus dem Prozessverlauf, auf den das Unternehmen naturgemäß keinen Einfluss habe.

    Inbetriebnahme in 2021
    Sofern es nun tatsächlich in den nächsten Wochen zu einem Baubeginn käme, wäre mit einem Abschluss der Bauarbeiten und der Inbetriebnahme der Anlage nach derzeitigem Planungsstand im dritten Quartal 2021 zu rechnen. Der Abschluss der Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kann sich darauf möglicherweise noch auswirken.