Gericht weist Schadensersatzklage gegen STEAG vollständig ab
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Alster & Elbe Inkasso GmbH hiergegen innerhalb eines
Monats nach Zugang der Urteilsbegründung Berufung einlegen kann.
Hintergrund:
Das Inkassounternehmen Alster & Elbe Inkasso GmbH vertritt die Interessen der ODS-Unternehmensgruppe und hatte im August 2014 vor dem Landgericht Karlsruhe Klage auf Schadensersatz in Höhe von 750 Mio. Euro gegen die STEAG GmbH und fünf weitere Unternehmen erhoben. Im Kern beruhte diese Klage auf dem Vorwurf, dass eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung eines damaligen Tochterunternehmens der STEAG aus dem Jahr 2002/2003 zum Zusammenbruch der ODSUnternehmensgruppe in den Jahren 2007/2008 geführt habe.
Die Rechtsanwälte der STEAG hielten und halten die Klage insgesamt für unbegründet. Wie das Urteil
des Landgerichts nun bestätigt, ist keine Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen STEAG
ersichtlich.